Glücksspielregulierung weltweit: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Glück und Unglück liegen oftmals nah beieinander. Andererseits, so die Dichterin Marie von Ebner-Eschenbach, besteht die Möglichkeit „sich nie das Glück zu erobern, wer sich keinen Annehmlichkeiten versagt“. Das Glück ist somit ein unbeständiges Wesen, für dessen Anspruch man etwas tun muss. Dies wussten bereits unsere Vorfahren, welche die unberechenbare Zukunft mit allerlei Zauber, Schicksalskraft und Kaffeesatzpuder zu lösen versuchten.

Als einmalige Sache beziehungsweise Geschenk des Himmels ist das große Glückslos somit ein Spiel des puren Zufalls. Es wird somit keinen verwundern, dass die Vielfältigkeit des Glücksspiels maßgeblich auf den Grundsätzen der Mathematik beruht. Ist es demnach notwendig, das Glücksspiel überhaupt zu regulieren? Welche Unterschiede werden dazu weltweit gemacht und welche Gemeinsamkeiten gibt es? Mehr dazu in diesem Artikel.

Das Glück allein fällt nicht vom Himmel: Unterschiede zwischen Glück- und Geschicklichkeitsspielen

Wer sein Glück selbst in den Händen hält, darf sich glücklich schätzen. Während bei einem Geschicklichkeitsspiel die eigene Gewinnchance durch eigenes Können und Zutun maßgeblich beeinflusst werden kann, steht im Zentrum des Glücksspiels zunächst das lange Warten. Die Entscheidung über einen Gewinn oder eine Niete kann demzufolge nicht beeinflusst werden und stellt zudem eine Straftat dar. Wird als Beispiel der Schiedsrichter eines Fußballspiels im Vorfeld der Veranstaltung bestochen, ist der darauffolgende Wettskandal publikumstauglich. Bei Lotto, Klassenlotterien, Roulette sowie Würfelspielen und Co. steht somit zunächst immer der reine Glückszufall im Raum. Dieser Zufall besteht mathematisch betrachtet aus verschiedenen Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Gewinnplänen, welche die Höhe des Glücks somit bereits im Vorfeld festlegen. Dies macht Sinn, da bei einer Siegwette einer bestimmten Mannschaft im Fußball, die Wahrscheinlichkeit zum Sieg zunächst erst einmal ein Drittel Gewinnchance entspricht. Wird das fußballerische Können, die derzeitige Verfassung der Mannschaft sowie andere relevante Daten hinzugezogen, steigt die Wahrscheinlichkeit des Sieges einer sehr guten Mannschaft potenziell. Die Gewinnmarge und das große Glückslos sinken demzufolge. Doch wie wird dies reguliert?

Die staatliche Kontrolle von Glücksspielen und Lotterien in Deutschland

Laut Deutschem Strafgesetzbuch, kurz StGB § 284 und § 287, ist das kommerziell und öffentlich orientierte Glücksspiel zunächst verboten. Ein Spielcasino, Onlinespielcasino, Lotterieanbieter oder eine sonstige Glücksspielinstitution benötigen demzufolge eine behördliche Genehmigung. Des Weiteren kann, wie im Fall von Spielautomaten, eine staatliche Kontrolle erfolgen. Geregelt wird dies hierzulande durch den sogenannten »Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer«. Generell geht es hier um den Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor der Glücksspiel- beziehungsweise Wettsucht. Des Weiteren ist primär der Jugendschutz sicherzustellen, den sich kein Glücksspiel- und Wettanbieter entziehen kann. Andersherum werden durch diese Anbieter und deren Werbemaßnahmen Sport- und Kulturförderungen finanziert, was immer bedacht werden sollte.

Wird ein Glücksspiel kommerziell betrieben, so sind für dessen juristische Definition der Geldeinsatz, das Spieltempo sowie die Gewinn- und Verlustchancen entscheidend. Ist demzufolge ein Einsatz beziehungsweise Entgelt zu treffen, handelt es sich um ein Glücksspiel. Der reine Zufall ist demnach spielentscheidend und gegenüber dem professionellen Gelderwerb abzugrenzen. Vielmehr kann dessen Absicht durch ein Ausschlussverfahren rechtskräftig den Spieler ausschließen. Mit der Globalisierung des Internets wird die staatliche Kontrolle in der Realität jedoch aufgeweicht. Durch leicht zugängliche Internetangebote, wie Online Casinos ohne OASIS, schwindet demnach die staatlich kontrollierte Einflussmöglichkeit und stützt sich mehr und mehr auf die Eigenverantwortung der Spieler und Spielerinnen. Die deutschen Lottogesellschaften wiederum werden im Deutschen Lotto- und Totoblock, kurz DLTB, zusammengefasst und im Glücksspielstaatsvertrag geregelt. Die Kontrolle von Glücksspielprodukten wiederum obliegt der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig.

Glücksspielregulierung weltweit im Vergleich

Während die Veranstaltung von Lotterien in Deutschland dem staatlichen Veranstaltungsmonopol unterliegen, wird das Spielbankenrecht als Beispiel durch die einzelnen Bundesländer selbst reguliert. Das Automatenspiel wiederum wird staatlich und auf Bundesebene kontrolliert. Der Hauptgrund ist die Gewerbeordnung, unter welche die jeweilige Spielhalle oder das Casino fällt.

Wie der deutsche Glücksspielmarkt regelt jedes Land weltweit seine Glücksspielregulierung staatsintern. In Österreich als Beispiel wird dazu ähnlich vorgegangen wie in Deutschland. Hier reguliert das Glücksspielgesetz, GSpG, die Durchführung von Glücksspielen auf Bundesebene. Die Hauptakteure hier heißen: Aktiengesellschaft Casino Austria, deren Tochtergesellschaft, die österreichischen Lotterien sowie deren Tochtergesellschaft Win2Day. Wird wiederum über die Alpen zur Schweiz geschaut, so unterstehen Spielbanken, Lotterien und Wetten dem staatlichen Monopol. Die einzelnen Kantone sind für den Vollzug des Lotteriegesetzes zuständig. Der Hauptveranstalter hier heißt »Internationale Landeslotterie Swisslos«. Als letztes, um auf dem europäischen Festland zu bleiben, ist für die Regulierung des Glücksspielmarktes in Dänemark eine zentrale Aufsichtsbehörde verantwortlich. Die sogenannte »Danish Gambling Authority« überwacht alle Prozesse des Glücksspiels und ist darüber hinaus für die Vergabe sämtlicher Lizenzen für Wetten im Spielautomatenbereich, den Online-Casinos sowie der Soziallotterien verantwortlich. Es handelt sich hierbei um eine unabhängige Aufsichts- und Regierungsbehörde, die dem dänischen Ministerium für Steuern unterstellt ist. Für die Vergabe von Lizenzen, die Erhebung von Lizenzgebühren sowie die Verwaltung und Prüfung von Glücksspielabgaben ist ebenfalls die dänische Steuerbehörde, SKAT, verantwortlich.