Lucasfilmwegen Indiana Jones-Rucksack verklagt

Lucasfilmwegen Indiana Jones-Rucksack verklagt Titel

Lucasfilm wird wegen eines besonderen Gegenstands in Indiana Jones and the Dial of Destiny verklagt: dem Rucksack des berühmten Abenteurers. Die Herstellung eines Films ist mit viel Arbeit verbunden, vor allem, wenn der Film nicht in der Gegenwart oder in einer völlig anderen Welt spielt. Schließlich müssen alle Requisiten, die den Film in die richtige Umgebung versetzen, selbst hergestellt, gekauft oder eine Mischung aus beidem werden. Letzteres scheint bei Indiana Jones and the Dial of Destiny der Fall gewesen zu sein.

Der US-amerikanische Taschenhersteller Frost River behauptet sogar, dass einer seiner Rucksäcke, der Geologist Pack, im neuesten Indiana-Jones-Film verwendet worden ist. Auch andere Produkte des Unternehmens sollen in dem Film vorkommen. Frost River verklagt nun Lucasfilm wegen der Verwendung der Produkte, berichtet The Hollywood Reporter.

Normalerweise würde man erwarten, dass sich ein Unternehmen über die kostenlose Werbung in einem großen Film freut – normalerweise zahlen Unternehmen viel Geld dafür -, aber Frost River ist vor allem unzufrieden damit, wie die Produkte verwendet wurden. Die Etiketten der Marke wurden angeblich entfernt, und in der Zwischenzeit hat Lucasfilm eine Partnerschaft mit Filson, einem direkten Konkurrenten von Frost River, geschlossen.

Viele Anzeigen?

Die Werbekampagne von Filson verwendet eindeutig Indiana Jones und zeigt sogar ein Foto des Rucksacks, der angeblich von Frost River hergestellt wurde. Die Verbraucher würden daher denken, dass der Rucksack von Filson stammt, während er in Wirklichkeit von dem Konkurrenten hergestellt wurde.

Der Taschenhersteller behauptet, dass Lucasfilm und Filson damit gegen das Lanham-Gesetz verstoßen haben. Als Entschädigung fordert Frost River, das sich selbst als “kleines US-Unternehmen” bezeichnet, eine Entschädigung von mindestens 75.000 Dollar, die Erstattung von Anwalts- und anderen Kosten sowie “alle anderen Maßnahmen, die das Gericht für gerecht und angemessen hält”.