Deutsche Aufsichtsbehörde bekommt wieder Recht: darf Meta auf Basis von AVG einschränken – Update

Die Wettbewerbsbehörde kann Meta anweisen, die Datenerfassung über Facebook und andere Plattformen einzuschränken, so der Gerichtshof der Europäischen Union mit Blick auf das AVG.

Die deutsche Marktaufsichtsbehörde kann gegen Meta vorgehen, wenn es um die Datenerhebung geht, so das höchste europäische Gericht mit Blick auf das europäische AVG schreibt www.hardware-news.de. Damit kann das Bundeskartellamt offiziell Auflagen erteilen, die das Erlösmodell von Meta und seinen Diensten untergraben könnten. Dagegen hat der Facebook-Mutterkonzern seit Anfang 2019 geklagt.

So wollte die Marktbehörde verhindern, dass Meta Nutzerdaten zwischen einzelnen Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp austauscht. Dies würde nämlich gegen das AVG verstoßen, es sei denn, der Nutzer gibt seine ausdrückliche Zustimmung. Meta verwendet Daten aus verschiedenen Quellen, auch von außerhalb seiner Plattformen, um Personen gezielte Werbung zu zeigen, was durch das heutige Urteil erschwert werden könnte.

Die Schlussfolgerung des Europäischen Kassationsgerichts ist eine wichtige Entwicklung für die europäischen Marktbehörden. Da das Bundeskartellamt nun offenbar im Detail untersuchen darf, ob und wie Unternehmen Daten der Bürger austauschen und sammeln, haben andere Wettbewerbsbehörden theoretisch eine Rechtsgrundlage, auf die sie zurückgreifen können. Zudem könnten diese Behörden innerhalb der EU Unternehmen auf die Einhaltung des AVG überprüfen. In der Tat sind die europäischen Wettbewerbsbehörden verpflichtet, bei der Untersuchung solcher Datenschutzverletzungen mit den lokalen Datenschutzbehörden zusammenzuarbeiten.

Die niederländische ACM reagiert vorerst zurückhaltend auf Tweakers. Sprecher Murco Mijnlieff argumentiert, dass der Gerichtshof der Europäischen Union nur in einem speziellen Fall entschieden hat. Die Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde sagt: “Das Urteil bestätigt, dass die Art und Weise der Datenerhebung und die Einhaltung des AVG bei der Beurteilung der Frage, ob ein Missbrauch einer wirtschaftlich beherrschenden Stellung vorliegt, berücksichtigt werden können. Eine Abstimmung mit – in unserem Fall – der Behörde für personenbezogene Daten ist dann erforderlich. Das Urteil trägt damit zur gemeinsamen Aufsicht über die digitale Wirtschaft bei, unter anderem durch die in der Digital Regulators Cooperation Platform zusammengeschlossenen Regulierungsbehörden.”

Meta sagte in einer Erklärung gegenüber der New York Times, dass es die Entscheidungen des europäischen Gerichts noch auswerten müsse.

Update, Mittwoch: Eine ausführliche Stellungnahme der ACM wurde dem Artikel hinzugefügt, ebenso wie eine Klarstellung, wie die Zusammenarbeit zwischen den Behörden aussehen soll.