Eine Gruppe von Spielern hat versucht, die Übernahme von Activision Blizzard durch eine Klage zu stoppen. Der Fall wurde jetzt nur vom Gericht eingestellt.
Der Versuch von Microsoft, Activision Blizzard zu übernehmen, wird seit über einem Jahr heftig diskutiert. Nicht nur Sony versucht mit allen Mitteln, dem Deal entgegenzuwirken, auch etliche Gamer haben sich gegen die Übernahme stark gemacht.
Im Dezember funktioniert eine Klage von Spielern aus Kalifornien, New Jersey und New Mexico. Laut den Spielern hätte die Übernahme negative Auswirkungen auf die Gaming-Industrie, indem sie Microsoft die Möglichkeit gebe, „die Preise unnatürlich zu erhöhen, den Verbrauchern die Auswahl zu nehmen und den Wettbewerb zu stark einzuschränken“.
Microsoft won dismissal of a private consumer antitrust lawsuit over its $69 billion proposed purchase of ‘Call of Duty’ maker Activision Blizzard, but the plaintiffs were given 20 days to refine their legal challenge https://t.co/ifCbLMqAEm
— Reuters (@Reuters) March 22, 2023
Die Anklage wurde nun nur noch vom Richter abgewiesen. Dies ist in einer Stellungnahme des Gerichts von Nordkalifornien nachzulesen. Grund für die Zurückweisung ist, dass die Beschwerde „nicht plausibel macht, dass der Zusammenschluss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wettbewerbswidrige Wirkungen auf einem relevanten Markt hervorruft“. Die Spielergruppe hat noch die Möglichkeit, das Gericht erneut zu überzeugen. Dazu muss es innerhalb von zwanzig Tagen neue Beweise vorlegen.
Watchdogs werden bald ein Urteil fällen
Obwohl das Gericht diesen Fall abweist, besteht immer noch die Möglichkeit, dass die Übernahme nicht stattfinden kann. Drei große Aufsichtsbehörden – die Europäische Kommission, die britische CMA und die amerikanische FTC – haben sich noch nicht zu dem Deal geäußert.
Die CMA wird ihre Entscheidung im April herausgeben, während die EU die Frist auf den 22. Mai verschoben hat. Die amerikanische FTC hat bereits eine Klage gegen Microsoft eingereicht, um den Deal zu stoppen, aber das Urteil wird noch erwartet.